Bauanträge

Bauanträge bei Laubenveränderung

Ein Bauantrag muss gestellt werden wenn

  • die Größe der Laube und/oder
  • die Farbe der Dacheindeckung und/oder
  • das Material der Dacheindeckung und/oder
  • die Dacheindeckung an sich

verändert wird.

In den ersten drei Fällen wird ein BA „Baumitteilung Laube“ (über den OV) an den BV gestellt.

Dieser umfasst die Baubeschreibung (formlos), dem BA, eine Bauskizze und einen Lageplan.
In der Baubeschreibung werden die Veränderungen und die verwendeten Materialien dokumentiert. Die Bauskizze zeigt den Status Quo und die geplante Veränderung. Wobei die Laube von oben, von der Seite und von vorn dargestellt sein muss.
Dabei müssen die Maße eingezeichnet werden. Es ist auf einen einheitlichen Farbton der Materialien zu achten.

Das Material der Dacheindeckung sollte der Form des Daches angepasst und handelsüblich beschaffen sein. Die Farbe der Dacheindeckung muss dem Umfeld der benachbarten Lauben angepasst sein.

Der BV leitet den BA an das GFF zur Genehmigung weiter. Ist die Veränderung der Laube innerhalb vom Rahmen des Laubenmusters, werden keine Einwände vom GFF erwartet. Im vierten Fall (z.B. Ziegeldach wird durch Ziegeldach ersetzt) wird die Veränderung dem OV angezeigt.

Der Vorstand

Verwendete Abkürzungen
BV = Bezirksverband
OV = Ortsverein
GFF = Garten-, Friedhofs- und Forstamt
BA = Bauantrag

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